Skip to content

AenderungBilanzierung

Thorsten Zoerner edited this page Jan 31, 2024 · 1 revision

Änderungsverfahren in der Bilanzierung

Grundlegende Regeln

Bei der Neuordnung von Messstellen zu unterschiedlichen Bilanzierungen gelten die folgenden grundlegenden Regeln:

  • Änderungen werden immer für die Zukunft vorgenommen.
  • Abgeschlossene Bilanzierungen für Stromprodukte bleiben unangetastet.
  • Nicht abgeschlossene Bilanzen können hinsichtlich der Messstellenzuordnung geändert werden.

Bilanzierungspunkte und Messstellen

Die Zuordnung von Messstellen zu Bilanzierungspunkten hat folgende Konsequenzen:

  • Es erfolgt der Austausch von Mehr- oder Mindermengen zwischen verschiedenen Bilanzierungspunkten innerhalb eines Bilanzierungszeitraumes.

Typische Anwendungsfälle

Die Neuordnung der Messstellen findet in verschiedenen Szenarien Anwendung:

  1. Tarifwechsel: Ein Messpunkt ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Stromlieferanten zugeordnet und wechselt anschließend zu einem anderen.

  2. Mieterstromprojekte: Bei folgenden Ereignissen kann eine Neuzuordnung notwendig werden:

    • Einzug eines Mieters
    • Leerstand einer Einheit
    • Wechsel von Mietern

Diese Regelungen stellen sicher, dass die Abrechnungen und Bilanzierungen klar definiert und konsistent bleiben und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, flexible Anpassungen für zukünftige Abrechnungszeiträume vorzunehmen.

Clone this wiki locally